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BAG, Ur­teil vom 22.10.2015, 2 AZR 124/14

   
Schlagworte: Änderungskündigung, Beteiligung der Mitarbeitervertretung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 124/14
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.10.2015
   
Leitsätze:

1. Eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme gilt nach § 38 Abs. 3 Satz 1 MVG-EKiR als gebilligt, wenn die Mitarbeitervertretung nicht innerhalb von zwei Wochen die Zustimmung schriftlich verweigert oder eine mündliche Erörterung beantragt. Eine Erklärung der Mitarbeitervertretung, die zwar abschließend ist, aber keine Zustimmung darstellt, bewirkt keinen vorzeitigen Eintritt der Fiktion.

2. Ein Mangel in der Kündigungserklärung kann auch dann zum Erfolg einer Änderungsschutzklage führen, wenn die Änderungskündigung „überflüssig“ war und der Arbeitnehmer das „Änderungsangebot“ unter Vorbehalt angenommen hat.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 19.12.2012 - 2 Ca 1970/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2013 - 15 Sa 207/13
   

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