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LAG Köln, Ur­teil vom 17.05.2010, 5 Sa 1516/09

   
Schlagworte: Eingruppierung, Altersteilzeit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 5 Sa 1516/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.05.2010
   
Leitsätze: Hat ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für die Tätigkeit in einem anderen Unternehmen des Konzerns beurlaubt ist, dort eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen, kann der Arbeitgeber dieser Vereinbarung beitreten und ist an diese alsdann gebunden.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 3.11.2009, 11 Ca 9909/08
   

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