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LAG Köln, Be­schluss vom 17.06.2010, 7 Ta 352/09

   
Schlagworte: Zeugnis, Zeugnis: Verzicht, Zeugnis: Zwangsgeld bei Nichterteilung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 7 Ta 352/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 17.06.2010
   
Leitsätze:

1. Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann auf den Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nicht wirksam verzichtet werden. Ob nach Beendigung etwas anderes gilt, bleibt offen.

2. Der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses ist nicht erfüllt, wenn das Zeugnis zwar zur Führung des Arbeitnehmers Stellung nimmt, aber eine Leistungsbewertung nicht vornimmt.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Aachen, Beschluss vom 22.09.2009, 6 Ca 3439/08
   

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