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LAG Köln, Ur­teil vom 07.06.2010, 5 Sa 1116/09

   
Schlagworte: Personalrat: Benachteiligungsverbot, Personalrat: Freistellung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 5 Sa 1116/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 07.06.2010
   
Leitsätze:

1. Wird einem Arbeitnehmer allein deshalb, weil er als Personalratsmitglied vollständig freigestellt wird, eine Funktionszulage als IT-Fachbetreuer entzogen, liegt eine Benachteiligung wegen Personalratstätigkeit gemäß § 8 BPersVG vor.

2. Der Anspruch auf Fortzahlung der Zulage folgt auch aus § 46 Abs. 2 BPersVG.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 31.03.2009, 16 Ca 9340/08
   

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