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ArbG Mün­chen, Ur­teil vom 08.10.2010, 24 Ca 861/10

   
Schlagworte: Betriebsrat, Betriebsratsmitglied, Zeitvertrag
   
Gericht: Arbeitsgericht München
Aktenzeichen: 24 Ca 861/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 08.10.2010
   
Leitsätze: Im deutschen Arbeitsrecht besteht eine Regelungslücke für Betriebsratsmitglieder in einem nach § 14 Abs 2 TzBfG befristeten Arbeitsverhältnis. Sie haben keinen ausreichenden Mindestschutz bei der Beendigung. Hierzu ist § 14 Abs 2 TzBfG eingeschränkt richtlinienkonform auszulegen.
Vorinstanzen:
   

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