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BAG, Ur­teil vom 11.02.2015, 7 AZR 17/13

   
Schlagworte: Befristung: Rentenalter
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 17/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.02.2015
   
Leitsätze: Eine bei oder nach Erreichen des Renteneintrittsalters getroffene Vereinbarung über die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, die nicht in den Anwendungsbereich des § 41 Satz 3 SGB VI fällt, kann nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG sachlich gerechtfertigt sein. Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen kann und dass die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einer konkreten, im Zeitpunkt der Vereinbarung der Befristung bestehenden Personalplanung des Arbeitgebers dient. Durch eine derartige Befristung wird der Arbeitnehmer nicht in unzulässiger Weise wegen des Alters diskriminiert.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22.06.2012 - 18 Ca 738/12
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.11.2012 - 12 Sa 1303/12
   

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