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BAG, Ur­teil vom 15.11.2001, 2 AZR 605/00

   
Schlagworte: Fristlose Kündigung, Kündigung: Fristlos
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 605/00
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 15.11.2001
   
Leitsätze:

Der mehrfache Verstoß eines Angestellten im öffentlichen Dienst gegen das Verbot, ohne Zustimmung des Arbeitgebers Belohnungen oder Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit anzunehmen (§ 10 BAT), ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darzustellen.


Einem tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer kann fristlos nur gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung nicht einmal bis zum Ablauf der "fiktiven Frist" zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 4.11.1999 - 8 Ca 184/99
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 7.7.2000 - 11 Sa 396/00
   

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