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BAG, Ur­teil vom 21.08.2001, 3 AZR 589/00

   
Schlagworte: Betriebliche Altersversorgung: Anpassung, Betriebsrente: Anpassung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 3 AZR 589/00
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.08.2001
   
Leitsätze: Jedenfalls bis zum 31. Dezember 1998 kommt es sowohl für den Anpassungsbedarf als auch für die reallohnbezogene Obergrenze auf die Entwicklung vom Rentenbeginn bis zum Anpassungsstichtag an.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 2.11.1999, 3 Ca 1259/99
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 17.07.2000, 8 Sa 60/00
   

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