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LAG Nie­der­sach­sen, Ur­teil vom 22.01.2009, 5 Sa 985/08 E

   
Schlagworte: Eingruppierung, Oberarzt: Eingruppierung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Aktenzeichen: 5 Sa 985/08 E
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.01.2009
   
Leitsätze: Die Problematik, ob dem Arzt die medizinische Verantwortung "ausdrücklich" übertragen worden ist, ist der Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zugänglich. Auf das Bewusstsein der Arbeitgeberin, eine Aufgabenzuweisung könne die Grundlage für eine zukünftige Eingruppierung bilden, kommt es nicht an.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Wilhelmshaven, Urteil vom 19.05.2008, 2 Ca 425/07
   

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