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LAG Nie­der­sach­sen, Ur­teil vom 19.08.2010, 5 Sa 628/10

   
Schlagworte: Bezugnahmeklausel, AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Aktenzeichen: 5 Sa 628/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.08.2010
   
Leitsätze: Um eine Globalverweisung handelt es sich immer dann, wenn eine Vielzahl tarifvertraglicher Bestimmungen konkret auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung gelangen, die nicht auf einen Regelungskomplex beschränkt sind und im Vergleich mit den speziellen Bestimmungen des Arbeitsvertrages ein deutliches Gewicht haben. Regelt der Arbeitsvertrag hingegen nahezu alle wesentlichen rechtserheblichen Bereiche eines Arbeitsverhältnisses durch eigenständige vom Tarifvertragssystem abweichende Regelungen und Bestimmungen, sodass für den Anwendungsbereich der ergänzend in Bezug genommenen Tarifverträge nahezu kaum mehr Raum verbleibt, dann fehlt es an einer zur Privilegierung des § 310 Abs. 4 S. 3 BGB führenden Globalverweisung.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 5.02.2010, 7 Ca 561/09
   

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