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LAG Hamm, Be­schluss vom 05.10.2009, 10 TaBV 63/09

   
Schlagworte: Einigungsstelle, Mobbing
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamm
Aktenzeichen: 10 TaBV 63/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 05.10.2009
   
Leitsätze: Eine Einigungsstelle ist nicht offensichtlich unzuständig, wenn sie wegen einer Arbeitnehmerbeschwerde, die den Vorwurf des Mobbings enthält, angerufen wird.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hagen, Beschluss vom 26.06.2009, 4 BV 33/09
   

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