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LAG Nie­der­sach­sen, Be­schluss vom 27.10.2010, 2 TaBV 55/10

   
Schlagworte: Internetzugang, Betriebsrat
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Aktenzeichen: 2 TaBV 55/10
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 27.10.2010
   
Leitsätze: Besitzt der Arbeitgeber einen Internetzugang, den er nur eingeschränkt nutzt, führt diese eingeschränkte Nutzung durch den Arbeitgeber nicht dazu, dass der Anspruch des Betriebsrats auf einen Internetzugang entfällt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Braunschweig, Beschluss vom 30.03.2010, 2 BV 16/09
   

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