HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BVerfG, Be­schluss vom 18.11.2003, 1 BvR 302/96

   
Schlagworte: Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
   
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 1 BvR 302/96
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 18.11.2003
   
Leitsätze:

1. Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist an der Berufsfreiheit des Art 12 Abs 1 GG zu messen (Abweichung von BVerfGE 37, 121 <131>).

2. Art 6 Abs 4 GG begründet keine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die Kosten des Mutterschutzes allein zu tragen.

3. Der Gesetzgeber kann im Rahmen seines Gestaltungsermessens entscheiden, wie er dem Gebot des Art 3 Abs 2 GG nachkommt. Legt der Gesetzgeber in Erfüllung seines Schutzauftrags zugunsten der Mutter dem Arbeitgeber Lasten auf, ist durch geeignete Regelungen im Rahmen des Möglichen der Gefahr zu begegnen, dass sich Schutzvorschriften auf Arbeitnehmerinnen faktisch diskriminierend auswirken.

Vorinstanzen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1.11.1995, 5 AZR 273/94
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 16.12.1993, 4 Sa 943/92
Arbeitsgericht München, Urteil vom 22.10.1992, 7 Ca 4112/92
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 1 BvR 302/96