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BVerfG, Be­schluss vom 19.05.1992, 1 BvR 126/85

   
Schlagworte: Meinungsfreiheit, Berufsausbildung, Ausbildungsverhältnis
   
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 1 BvR 126/85
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 19.05.1992
   
Leitsätze:

Zum Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis. 

Vorinstanzen: LArbG Stuttgart BAG 2. Senat
   

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