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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Ham­burg, Be­schluss vom 28.02.2012, 1 Ta 2/12

   
Schlagworte: Aufhebungsvertrag, Direktversicherung, Zwangsvollstreckung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Hamburg
Aktenzeichen: 1 Ta 2/12
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 28.02.2012
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 30.01.2012, 28 Ca 314/10
   

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030 / 26 39 620
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wesemann@hensche.de

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