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BAG, Ur­teil vom 17.10.2012, 10 AZR 809/11

   
Schlagworte: Kündigungsschutz, Wettbewerb, Freistellung, Zwischenverdienst, Konkurrenz
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 809/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.10.2012
   
Leitsätze: Ein Anspruch aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 Halbs. 2 HGB auf Herausgabe bezogener Vergütung setzt voraus, dass diese unmittelbar aus Drittgeschäften erzielt wird, die der Arbeitnehmer unter Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot am Markt tätigt. Der Anspruch erstreckt sich nicht auf das für eine sonstige wettbewerbswidrige Tätigkeit erzielte Festgehalt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Freiburg - Kammern Offenburg, Schlussurteil vom 22.3.2011 - 5 Ca 147/10
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - Urteil vom 12.9.2011 - 9 Sa 45/11 -
   

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