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BAG, Ur­teil vom 10.05.2005, 9 AZR 261/04

   
Schlagworte: Zeugnis, Elternzeit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 261/04
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 10.05.2005
   
Leitsätze: Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis die Elternzeit eines Arbeitnehmers nur erwähnen, sofern sich die Ausfallzeit als eine wesentliche tatsächliche Unterbrechung der Beschäftigung darstellt. Das ist dann der Fall, wenn diese nach Lage und Dauer erheblich ist und wenn bei ihrer Nichterwähnung für Dritte der falsche Eindruck entstünde, die Beurteilung des Arbeitnehmers beruhe auf einer der Dauer des rechtlichen Bestands des Arbeitsverhältnisses entsprechenden tatsächlichen Arbeitsleistung.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Offenbach, Urteil vom 18.3.2003 - 5 Ca 647/02
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19.2.2004 - 11 Sa 734/03
   

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