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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 24.06.2009, 12 Sa 336/09

   
Schlagworte: Kündigung: Fristlos, Betriebsrat: Anhörung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 12 Sa 336/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 24.06.2009
   
Leitsätze: Im Falle der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats ist der Arbeitgeber nicht schon ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses, sondern erst mit Konstituierung des Betriebsrats verpflichtet, diesen zu einer Kündigung anzuhören.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 26.02.2009, 6 Ca 2028/08
   

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