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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 30.04.2009, 11 Sa 1504/08

   
Schlagworte: Zielvereinbarung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 11 Sa 1504/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 30.04.2009
   
Leitsätze: Ist in der für ein Kalenderjahr von den Parteien getroffenen Zielvereinbarung deren Nachwirkung für den Fall des Nichtzustandekommens einer Folgevereinbarung vorgesehen, ist jeglicher Entlastungsnachweis des Arbeitgebers, er habe den Nichtabschluss einer neuen Zielvereinbarung nicht zu vertreten, entbehrlich.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2008, 4 Ca 7771/07
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.05.2010, 10 AZR 390/09
   

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