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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 08.09.2010, 2 Sa 24/10

   
Schlagworte: Gewerkschaft, Gewerkschaft: Mitgliederwerbung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 2 Sa 24/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 08.09.2010
   
Leitsätze:

Ein betriebliches Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Zwecke der Mitgliederwerbung in einen kirchlichen Betrieb ist in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.1981 jedenfalls dann verneint worden, wenn die Gewerkschaft im kirchlichen Betrieb bereits durch Mitglieder vertreten ist.

Dieser Beschluss entfaltet im kirchlichen Bereich auch nach Aufgabe der Kernbereichslehre zu Art. 9 Abs. 3 GG im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.11.1995 weiterhin Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Heilbronn, Urteil vom 4.03.2010, 7 Ca 693/09
   

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