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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 16.03.2009, 10 Sa 2351/08

   
Schlagworte: Betriebliche Übung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 10 Sa 2351/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.03.2009
   
Leitsätze: Die Gewährung von Zeitgutschriften ist nicht dem Organisationsbereich zuzuordnen. Es handelt sich um Vergünstigungen. Für eine gegenläufige betriebliche Übung bedarf es des mindestens dreimaligen Verzichts auf die zuvor gewährte Leistung.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.09.2008, 54 Ca 10048/08
   

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