HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11

   
Schlagworte: Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, AU-Bescheinigung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 886/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.11.2012
   
Leitsätze: Die Ausübung des dem Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG eingeräumten Rechts, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon vom ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen, steht im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 3.5.2011 - 8 Ca 2519/11
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.9.2011 - 3 Sa 597/11
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 5 AZR 886/11