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LAG Köln, Ur­teil vom 04.04.2012, 9 Sa 797/11

   
Schlagworte: Kündigung, Kündigungsschreiben, Urlaubsabgeltung, Schuldversprechen
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 9 Sa 797/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 04.04.2012
   
Leitsätze:

1. Die Erklärung in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten, stellt ein deklaratorisches Schuldversprechen dar.

2. Ist die Anzahl der Urlaubstage aufgrund einer fehlerhaften Angabe im Personalabrechnungssystem zu hoch angegeben worden, so kann die Erklärung grundsätzlich weder angefochten werden, noch ist es dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf das Schuldversprechen zu berufen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 7.07.2011, 6 Ca 7600/10
   

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