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BAG, Ur­teil vom 21.10.1997, 9 AZR 267/96

   
Schlagworte: Erziehungszeit: Urlaub, Urlaub: Erziehungszeit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 267/96
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.10.1997
   
Leitsätze: 1. Ist der Urlaubsanspruch vor dem Beginn des Erziehungsurlaubs nicht vollständig erfüllt worden, so hat der Arbeitgeber nach § 17 Abs 2 BErzGG den Resturlaub nach dem Ende des Erziehungsurlaubs im laufenden oder spätestens im folgenden Urlaubsjahr zu gewähren. Der so übertragene Urlaub verfällt auch dann mit Ablauf des nächsten Urlaubsjahres, wenn der Urlaub wegen der Inanspruchnahme eines zweiten Erziehungsurlaubs nicht genommen werden konnte.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Oberhausen
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
   

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