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BAG, Ur­teil vom 15.05.2001, 1 AZR 672/00

   
Schlagworte: Gleichbehandlung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 AZR 672/00
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 15.05.2001
   
Leitsätze:

Die Annahme eines Arbeitgebers, er sei auf Mitarbeiter angewiesen, die ihre berufliche Qualifikation in einem rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen System erlangt haben, konnte es jedenfalls im Jahr 1996 nicht mehr sachlich rechtfertigen, Arbeitnehmern, die am 2. Oktober 1990 ihren Wohnsitz in der DDR hatten, generell ein niedrigeres Gehalt zu zahlen als Arbeitnehmern, die in diesem Zeitpunkt in den alten Bundesländern ansässig waren.

Ein durch eine solche Gehaltsdifferenzierung benachteiligter Arbeitnehmer kann für abgelaufene Zeiträume die Gleichstellung mit der begünstigten Arbeitnehmergruppe verlangen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin
Landesarbeitsgericht Berlin
   

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