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BAG, Ur­teil vom 17.03.2010, 7 AZR 640/08

   
Schlagworte: Befristung: Sachgrundlos, Befristung: Vorübergehender Bedarf
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 640/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.03.2010
   
Leitsätze: Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen eines nur vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG liegt nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer Daueraufgaben übertragen werden, die von dem in der Dienststelle beschäftigten Stammpersonal wegen einer von vornherein unzureichenden Personalausstattung nicht erledigt werden können.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Dresden, Urteil vom 12.09.2007, 6 Ca 3984/06
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2008, 7 Sa 710/07
   

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