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BAG, Be­schluss vom 20.01.2010, 7 ABR 79/08

   
Schlagworte: Betriebsrat: Internetzugang, Betriebsratsbüro
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 79/08
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 20.01.2010
   
Leitsätze: Der Betriebsrat darf einen Zugang zum Internet zur sachgerechten Wahrnehmung der ihm obliegenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben regelmäßig nach § 40 Abs. 2 BetrVG für erforderlich halten, sofern dem keine berechtigten Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Zur Begründung des Anspruchs bedarf es nicht der Darlegung konkreter, aktuell anstehender betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt werden.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 5.12.2007, 30 BV 7578/07
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.07.2008, 17 TaBV 607/08
   

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