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BAG, Ur­teil vom 12.09.1996, 5 AZR 1066/94

   
Schlagworte: Arbeitnehmer, Scheinselbständigkeit, Weisungsrecht, Eingliederung, Freie Mitarbeit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 1066/94
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.09.1996
   
Leitsätze:

1. Ein Arbeitnehmer wird nicht allein dadurch zum freien Mitarbeiter, daß der Arbeitgeber sein Weisungsrecht längere Zeit nicht ausübt.

2. Soll ein Arbeitsverhältnis in ein freies Mitarbeiterverhältnis umgewandelt werden, so muß das unzweideutig vereinbart werden; eine bloß andere Bezeichnung des Rechtsverhältnisses reicht nicht aus. Die Bedingungen, unter denen die Dienste erbracht werden, müssen so gestaltet werden, daß eine Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation nicht mehr stattfindet.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn
Landesarbeitsgericht Köln
   

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