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BAG, Ur­teil vom 19.11.1997, 5 AZR 21/97

   
Schlagworte: Arbeitnehmer, Dozent, Weisungsrecht
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 21/97
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.11.1997
   
Leitsätze: 1. Dozenten in der beruflichen Bildung sind Arbeitnehmer, wenn der Schulträger einseitig den Unterrichtsgegenstand sowie Zeit und Ort der Tätigkeit vorgibt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Wuppertal
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
   

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