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BAG, Be­schluss vom 05.10.2010, 1 ABR 88/09

   
Schlagworte: Tarifvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 ABR 88/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 05.10.2010
   
Leitsätze: 1. Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen. Für die einzelfallbezogene Beurteilung der Mächtigkeit und Leistungsfähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung kommt der Mitgliederzahl eine entscheidende Bedeutung zu.

2. Beteiligt sich eine noch junge Arbeitnehmerkoalition im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Gründung am Aushandeln von Tarifverträgen, kann ohne Angaben zur Zahl ihrer Mitglieder und organisatorischen Leistungsfähigkeit allein die Anzahl der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge ihre Tariffähigkeit nicht belegen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Paderborn, Beschluss vom 14.03.2008, 2 BV 30/07
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 13.03.2009, 10 TaBV 89/08
   

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