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BAG, Ur­teil vom 20.02.2001, 9 AZR 44/00

   
Schlagworte: Zeugnis, Wunschformel, Dankesformel
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 44/00
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.02.2001
   
Leitsätze:

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die gute Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.

Vorinstanzen: ArbG Darmstadt Hessisches LAG
   
Ab­ge­druckt in: AP (Ar­beits­recht­li­che Pra­xis) BGB § 630 Nr.26

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