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BAG, Ur­teil vom 19.07.2007, 6 AZR 774/06

   
Schlagworte: Geschäftsführer
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 774/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.07.2007
   
Leitsätze: Schließt ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet, dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis mit Beginn des Geschäftsführerdienstverhältnisses einvernehmlich beendet wird, soweit nicht klar und eindeutig etwas anderes vertraglich vereinbart worden ist. Durch einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag wird in diesen Fällen das Schriftformerfordernis des § 623 BGB für den Auflösungsvertrag gewahrt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Dresden Sächsisches Landesarbeitsgericht
   

zum Ur­teils­kom­men­tar:
07/38 BAG: Ent­we­der Geschäftsführer oder Ar­beit­neh­mer

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