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LAG Mün­chen, Ur­teil vom 11.02.2009, 11 Sa 381/08

   
Schlagworte: Betriebsübergang, Schadensersatz
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 11 Sa 381/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.02.2009
   
Leitsätze:

Die Entscheidung befasst sich mit dem behaupteten Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen den Betriebsveräußerer wegen unzureichender Unterrichtung im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang. Als Schadensersatz hat er die gerichtliche Feststellung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses beim Betriebsveräußerer eingeklagt. Der Kläger hatte allerdings auch nach Kenntniserlangung der fehlerhaften Unterrichtung von der Möglichkeit, Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses einzulegen, keinen Gebrauch gemacht. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der behauptete Schaden - Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den inzwischen insolventen Erwerber - nicht kausal auf die fehlerhafte Information, sondern auf den Verzicht zur Einlegung des Widerspruchs zurückzuführen ist.

 

Vorinstanzen: Arbeitsgericht München
   

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