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BAG, Ur­teil vom 30.10.2008, 8 AZR 54/07

   
Schlagworte: Betriebsübergang, Insolvenz des Arbeitgebers
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 8 AZR 54/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 30.10.2008
   
Leitsätze:

Die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen gestattet es, im Fall des Betriebserwerbs während eines Insolvenzverfahrens die vor dem Betriebsübergang fälligen Verbindlichkeiten des Veräußerers aus Arbeitsverhältnissen vom Übergang auszunehmen.

Vorinstanzen: Hessisches Landesarbeitsgericht, Arbeitsgericht Frankfurt
   

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