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LAG Nürn­berg, Ur­teil vom 12.03.2008, 4 Sa 172/07

   
Schlagworte: Gleichbehandlung, Sonderzahlung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 4 Sa 172/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.03.2008
   
Leitsätze:

Es verstößt weder gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch stellt es eine unzulässige Maßregelung dar, wenn der Arbeitgeber am Jahresende lediglich den Mitarbeitern eine freiwillige Gratifikationszahlung gewährt, die Monate zuvor untertarifliche neue Arbeitsbedingungen akzeptiert haben. Der Arbeitgeber darf die Betriebstreue dieser Mitarbeiter besonders fördern und mit der Sonderzahlung einen teilweisen Ausgleich der entstandenen unterschiedlichen Arbeitsbedingungen herbeiführen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 19.12.2006, 10 (7) Ca 1072/06
   

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