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LAG Mün­chen, Ur­teil vom 26.05.2009, 6 Sa 1135/08

   
Schlagworte: Weihnachtsgeld, Gratifikation, AGB-Kontrolle, Rückzahlungsklausel
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 6 Sa 1135/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.05.2009
   
Leitsätze:

Die formularmäßige Verpflichtung eines Arbeitnehmers, eine Weihnachtsgratifikation auch dann zurückzahlen zu müssen, wenn er vor 31.03. des auf das Auszahlungsjahr folgenden Jahres durch betriebsbedingte Arbeitgeberkündigung ausscheidet, benachteiligt diesen unangemessen und ist jedenfalls insoweit unwirksam.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht München, 21. November 2008, Az: 14 Ca 5790/08, Urteil
   

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