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LAG Mün­chen, Ur­teil vom 08.05.2008, 2 Sa 9/08

   
Schlagworte: Fortbildungskosten
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 2 Sa 9/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 08.05.2008
   
Leitsätze:

Die vertragliche Verpflichtung, die durch die Teilnahme an dem Studiengang "Sparkassenbetriebswirt/Sparkassenbetriebswirtin" entstandenen Kosten bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor Beendigung des Lehrgangs aufgrund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers zurückzuzahlen, verstößt nicht gegen § 307 BGB.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht München, Urteil vom 28.11.2007, 4 b Ca 12127/07 F
   

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