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BAG, Be­schluss vom 27.10.2010, 7 ABR 86/09

   
Schlagworte: Betriebsrat, Befristung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 86/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 27.10.2010
   
Leitsätze: Der Arbeitgeber ist bei der befristeten Einstellung von Arbeitnehmern nicht verpflichtet, dem Betriebsrat mitzuteilen, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund sowie ggf. mit welchem erfolgen soll.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Cottbus, Beschluss vom 26.05.2008, 5 BV 31/07
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2009, 25 TaBV 20/09
   

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