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BAG, Be­schluss vom 17.03.2010, 7 ABR 95/08

   
Schlagworte: Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Parteipolitische Betätigung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 ABR 95/08
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 17.03.2010
   
Leitsätze:

1. Von dem in § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG normierten Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb werden Äußerungen allgemeinpolitischer Art ohne Bezug zu einer Partei nicht erfasst.

2. Verstöße des Betriebsrats gegen das Verbot parteipolitischer Betätigung begründen keinen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Lübeck, Beschluss vom 15.04.2008, 3 BV 165/07
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.09.2008, 2 TaBV 25/08
   

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