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BAG, Be­schluss vom 19.01.2010, 1 ABR 62/08

   
Schlagworte: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Betriebsrat
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 ABR 62/08
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 19.01.2010
   
Leitsätze: Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wonach der Arbeitgeber bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten an einen Dritten eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, ist unwirksam.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hagen (Westfalen), Beschluss vom 19.09.2007, 2 BV 37/07
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 25.04.2008, 13 TaBV 132/07
   

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