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LAG Köln, Ur­teil vom 06.02.2009, 8 Sa 1016/08

   
Schlagworte: Diskriminierung: Alter, Altersdiskriminierung, Lebensaltersstufen, BAT
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 8 Sa 1016/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 06.02.2009
   
Leitsätze:

Nach Ersetzung des BAT durch den TVöD können aus etwaigen altersdiskriminierenden Bestimmungen des BAT keine Rechte auf eine höhere Vergütung mehr abgeleitet werden.

 

Wenn die Tarifvertragsparteien Neuregelungen schaffen, die erkannte Gesetzesverstöße, wie sie beispielsweise aus Altersdiskriminierung ableiten, zu berücksichtigen haben, so ist eine Regelung im neuen tariflichen Regelwerk rechtlich nicht zu beanstanden, die Festlegungen vorsieht, die zu Eingruppierung und Entlohnung altersdiskriminierende Ansätze vermeidet, dennoch aber gleichzeitig die Überleitung aus den alten (altersdiskriminierenden) Vergütungsbestimmungen nach Maßgabe bestehender Besitzstände regelt.

 

Dies ist durch die Bestimmungen des TVÜ-Bund geschehen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, 12.06.2008 - 3 Ca 3312/07,
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09 (A),
Bundesarbeitsgericht, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09 (A),
EuGH, 24.09.2010 - C-297/10,
EuGH, 08.09.2011 - C-297/10,
Bundesarbeitsgericht, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09,
Bundesarbeitsgericht, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09
   

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