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BAG, Ur­teil vom 25.04.2018, 2 AZR 6/18

   
Schlagworte: Außerordentliche Kündigung, Entgeltfortzahlung, Krankheit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 6/18
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.04.2018
   
Leitsätze: Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann - vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall - vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 22.12.2016, 3 Ca 1769/16
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 13.07.2017, 7 Sa 121/17
   

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