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BAG, Ur­teil vom 20.03.2018, 7 AZR 590/16

   
Schlagworte: Aufhebungsvertrag, Abfindung, Betriebsratsmitglied
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 590/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.03.2018
   
Leitsätze: Ein Betriebsratsmitglied wird durch einen im Zuge einer kündigungsrechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossenen Aufhebungsvertrag in der Regel auch dann nicht unzulässigerweise begünstigt iSv. § 78 Satz 2 BetrVG, wenn der Aufhebungsvertrag besonders attraktive finanzielle oder sonstige Konditionen enthält, die einem Arbeitnehmer ohne Betriebsratsamt nicht zugestanden worden wären. Diese Begünstigung beruht regelmäßig auf dem besonderen Kündigungsschutz des Betriebsratsmitglieds nach § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 BetrVG, der seine Rechtsposition gegenüber anderen Arbeitnehmern ohne vergleichbaren Sonderkündigungsschutz erheblich verbessert. Es kommt daher nicht darauf an, ob die in dem Aufhebungsvertrag vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen sind.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.03.2015, 3 Ca 845/14
Landesarbeitsgericht Saarland, Urteil vom 22.06.2016, 1 Sa 63/15
   

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