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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 10.06.2016, 10 Sa 614/15

   
Schlagworte: Weiterbeschäftigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 10 Sa 614/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 10.06.2016
   
Leitsätze: Ein Arbeitnehmer kann die Beschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht verlangen, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz unmöglich oder unzumutbar ist. Mit dem Wegfall des Arbeitsplatzes wird die Leistung unmöglich. Das gilt auch dann, wenn die bisherigen Aufgaben nicht entfallen, sondern durch Umorganisation auf andere Bereiche verteilt werden. Von der Unzumutbarkeit der Beschäftigung im Sinne von § 275 Abs. 2 BGB ist auszugehen, wenn der Wegfall der Stelle auf der unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers beruht (wie LAG Hessen, Urteil vom 24. Juni 2014 - 8 Sa 1216/13 -, juris).

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2015, 7 Ca 1184/15
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2018, 10 AZR 560/16
   

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