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LAG Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 20.03.2012, 1 Sa 283 d/11

   
Schlagworte: Kündigung: Betriebsbedingt, Weiterbeschäftigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 1 Sa 283 d/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.03.2012
   
Leitsätze:

1. Sowohl der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 V BetrVG als auch der von der Rechtsprechung entwickelte Weiterbeschäftigungsanspruch enden mit Anspruch einer weiteren außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers.

2. Der Arbeitgeber kann einen Auflösungsantrag nicht mit Umständen begründen, die dem Arbeitnehmer nicht vorgehalten werden können. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass entscheidend für die Begründetheit des Auflösungsantrags des Arbeitgebers ist, ob die "objektive Lage" die Besorgnis einer Gefährdung der weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit der Arbeitsvertragsparteien rechtfertigt.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Elmshorn, Urteil vom 14.04.2011, 2 Ca 60 a/11
   

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