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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 20.10.2015, 8 Sa 1091/13

   
Schlagworte: Rücknahme der Kündigung, Annahmeverzug, Kündigung: Rücknahme
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 8 Sa 1091/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.10.2015
   
Leitsätze: 1. Im Bereich geringfügiger Beschäftigung ist zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns kein pauschaler Aufschlag vorzunehmen, um den Nettocharakter der empfangenen Zahlung auszugleichen und eine Vergleichbarkeit mit dem üblichen Brutto(stunden)lohn zu ermöglichen.
2. Zu den Anforderungen an die Sittenwidrigkeit einer vereinbarten "Tourenpauschale" für Begleitpersonen beim Bustransport behinderter Menschen. 3. § 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG bezweckt auch die Information der (geringfügig beschäftigten) Arbeitnehmer, dass ihnen überhaupt ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen zusteht.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 24.07.2013, 6 Ca 3175/12
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.05.2017, 5 AZR 251/16
   

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