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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 28.04.2009, 17 Sa 1522/08

   
Schlagworte: Betriebsvereinbarung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 17 Sa 1522/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 28.04.2009
   
Leitsätze:

1. Verweisungen im Arbeitsvertrag auf eine Betriebsvereinbarung sind im Zweifel deklatorisch gemeint und begründen keinen eigenen individualvertraglichen Anspruch.

2. Auf Betriebsvereinbarungen finden nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Vorschriften der § 305ff. BGB keine Anwendung. Bindungsklauseln in Betriebsvereinbarungen unterliegen keiner Inhaltskontrolle. Dies gilt im Arbeitsvertrag bei einer Bezugnahme auf die Betriebsvereinbarung.

3. Die Unwirksamkeit einer Klausel in einer Betriebsvereinbarung führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen, soweit ohne Klausel eine sinnvolle und geschlossene Regelung verbleibt (hier verneint).

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2008, 1 Ca 3987/08, Urteil
   

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