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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 12.04.2016, 14 Sa 1344/15

   
Schlagworte: Abfindung, Windhundprinzip, Verspätung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 14 Sa 1344/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.04.2016
   
Leitsätze:

1.Der Arbeitgeber kann im Rahmen einer Personalabbaumaßnahme diejenigen Arbeitnehmer, denen er die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses anbieten will, nach der Priorität der Meldung auswählen ("Windhundprinzip").

2.Weder das Abstellen auf die Priorität der Meldung als solches noch Probleme in dem zur Entgegennahme der Meldung vorgesehenen technischen System begründen ohne Hinzutreten weiterer Umstände eine treuwidrige Vereitelung des Zugangs der Meldung oder des Eintritts der Bedingung.

3.Aus technischen Fehlern im Rahmen der Entgegennahme der Meldung lässt sich kein Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages und Zahlung der vorgesehenen Abfindung im Wege des Schadensersatzes ableiten.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf - 4 Ca 3698/15
   

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