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Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 25.09.2015, 18 Sa 520/14

   
Schlagworte: Schwerbehinderung, Diskriminierung
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 18 Sa 520/14
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.09.2015
   
Leitsätze: Zumindest kein Anspruch des AN auf Erhöhung der Wochenarbeitszeit nach § 9 TzBfG, wenn AG nur bestehende Arbeitsverhältnisse aufstockt und Umfang möglicher Erhöhung zunächst unklar.
Schadensersatzanspruch eines schwerbehinderten AN, der nach dem Willen des AG als einziger Kurierfahrer von Arbeitszeiterhöhungen ausgenommen werden soll wegen quantitativ geringerer Leistung. Leistungsmenge hängt mit Behinderung zusammen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.01.2014, 14 Ca 6332/13
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.01.2017, 8 AZR 736/15
   

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