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BVerfG, Ur­teil vom 24.09.2003, 2 BvR 1436/02

   
Schlagworte: Kopftuch, Diskriminierung: Religion
   
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: 2 BvR 1436/02
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 24.09.2003
   
Leitsätze: 1. Ein Verbot für Lehrkräfte, in Schule und Unterricht ein Kopftuch zu tragen, findet im geltenden Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage.
2. Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann für den Gesetzgeber Anlass zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein.
Vorinstanzen:
   

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